Viele Menschen graut es davor, irgendwann einmal gegen ihren Willen an Schläuchen zu hängen, um künstlich ernährt und beatmet zu werden oder ins Pflegeheim gesteckt zu werden. Um so etwas zu verhindern, kann eine Vorsorgevollmacht hilfreich sein. Doch was genau ist das eigentlich und was sollte sie beinhalten?
Die Person Ihres Vertrauens entscheidet im Ernstfall
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, in dem Sie schriftlich eine bevollmächtige Person festlegen können. Die bevollmächtige Person ist eine Person des Vertrauens, wie z. B. Ihr Ehepartner, Ihr Kind oder Geschwister. Die jeweilige Person kann und soll in Ihrem Namen handeln, sobald Sie sich nicht mehr in der Lage dazu befinden (beispielsweise durch einen Unfall, Altersschwäche oder eine Krankheit). So kann die bevollmächtigte Person u. a. in Ihrem Namen Verträge abschließen, Ihr Grundstück verkaufen, über Ihre Bankangelegenheiten (z. B. Kontozugriff) bestimmen, über lebenserhaltende Maßnahmen in Bezug auf Ihre Gesunderhaltung entscheiden und auch bestimmen, ob Sie ins Pflegeheim kommen oder nicht. Wenn Sie keine bevollmächtigte Person festlegen, so entscheidet im Ernstfall das Amtsgericht über einen rechtlichen Betreuer, der sowohl ein Angehöriger als auch ein Fremder sein kann.
Sie entscheiden über die Details
Wenn Sie sich für eine Vorsorgevollmacht entscheiden, bedenken Sie, dass Sie wirklich nur jemanden wählen, zu dem Sie auch tiefes Vertrauen haben. Empfehlenswert ist es darüber hinaus, einen Vertreter zu bestimmen und diesen ebenfalls im Dokument zu benennen. Hier noch einige Hinweise zur Vorsorgevollmacht.
- es gibt keine vorgeschriebene Form
- Banken verlangen häufig ein spezielles Formular
- detaillierte Beschreibungen sind empfehlenswert
- kann wieder von Ihnen entzogen bzw. geändert werden
- geben Sie den Hinweis, dass die Vollmacht erst wirksam wird, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind
- ratsam: Aufbewahrung eines Hinweises darauf im Geldbeutel
- geben Sie das Original dem Bevollmächtigten und kopieren Sie es zuvor für sich selbst
- kann vom Notar beglaubigt oder beurkundet werden
Weitergehende Informationen zum Thema Pflegevorsorge und Patientenverfügung erhalten Sie auch auf dieser Seite: im-alter-sorglos.de.
Vorsorgevollmacht – zum Schutz der eigenen Wünsche und Bedürfnisse
Eine Vorsorgevollmacht kann durch die darin von Ihnen festgelegten Punkte, Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse durch einen Bevollmächtigten Ihrer Wahl im Ernstfall regeln. Sie stellt somit ein bedeutendes Dokument zur Pflegevorsorge dar, auf das Sie nicht verzichten sollten.
Foto stammt von: dresden – Fotolia