Die Senioren in Deutschland sind rüstig, fit und unternehmenslustig. Doch mit steigendem Alter lassen die Kräfte nach, oder Krankheiten schränken die Bewegungsmöglichkeiten ein. Das bisherige Pflegegesetz ist in vielerlei Hinsicht unbefriedigend und wird von Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten kritisiert. Lesen Sie hier, was sich mit dem neuen Gesetz ändern wird.
Das Thema Pflege geht alle an — die einen machen sich Gedanken um die eigenen Zukunft, andere fragen sich, welche Belastungen auf die Familie zukommen, wenn die Eltern sich nicht mehr selbst versorgen können. Finanziell wirkt das Thema Pflege auf viele bedrohlich. Oft reichen die eigene Renten- und die Leistung der Pflegeversicherung nicht aus, um beispielsweise die Heimkosten zu decken. Der Finanzdienstleister Tecis erläutert, wie es zur gefürchteten Pflegelücke kommt und wie Betroffene gegensteuern können. Außerdem bietet Tecis einen Check-up, mit dem sich Interessierte einen ersten Überblick über Ihre Absicherung machen können.
Reform der Pflegeversicherung
Das neue Pflegestärkungsgesetz, das zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt, löst nicht alle Pflegeprobleme, aber es bringt für viele Betroffene eine Erleichterung. Nach Einschätzung des Gesetzgebers erhalten viele Pflegebedürftige dann mehr Leistungen, niemand wird im Vergleich zum jetzigen Status schlechter gestellt. Allerdings steigt dafür der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent.
Die größten Änderungen des neuen Gesetzes sind inhaltlicher Natur. Schluss soll sein mit der Pflege im Minutentakt, vielmehr liegt dem neuen Gesetz ein ganzheitlicher Pflegebegriff zugrunde. Bei der Entscheidung über die Leistungen aus der Pflegekasse soll es nicht mehr darum gehen, was der Pflegebedürftige nicht kann, sondern welche Fähigkeiten er oder sie noch hat. Dazu zählen — und das ist neu — auch kognitive und psychische Fähigkeiten. Damit werden beispielsweise Demenzkranke, die körperlich fit sind, besser berücksichtigt.
Tecis erläutert: Das bringt die neue Reform im Einzelnen:
- statt bisher drei Pflegestufen plus Hilfe bei Demenz werden künftig fünf Pflegegrade vergeben. Die Begutachtung orientiert sich an der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen
- die Pflege beginnt früher. Schon wenn „nur“ Hilfe im Haushalt oder der Einbau einer altengerechten Dusche nötig sind, greift die Pflegeversicherung mit Pflegegrad 1
- Hilfe zum Erhalt der Selbstständigkeit und der verbliebenen Fähigkeiten
- bessere Absicherung der pflegenden Angehörigen
- Umstellung der Pflegeleistungen auf die neuen Pflegegrade
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