Nicht nur Pflegekräfte in stationären Einrichtungen, sondern auch pflegende Angehörige kennen das Problem: Demenziell Erkrankte entwickeln oftmals eine Weglauftendenz. Sie möchten an Orte aus der Vergangenheit zurückkehren und legen dafür manchmal sogar mehrere hundert Kilometer zurück. Habt ihr Angehörige, die betroffen sind, könnte ihr das Weglaufen auf sanfte Weise unterbinden.
Die Ursachen des Bewegungsdranges können verschiedener Natur sein
Eine Weglauftendenz sollte man nie auf die leichte Schulter nehmen. Demente können oftmals das Wetter nicht mehr richtig einschätzen und verlassen unter Umständen im Winter nur im dünnen Pullover das Haus. In vielen Fällen möchte ein demenziell Erkrankter dann an den zuletzt bewohnten Ort zurück. Er befindet sich mental in der Vergangenheit und möchte zurück „nach Hause“. Ebenso kann das Pflichtbewusstsein, zur Arbeit oder zur Schule zu gehen, den Drang zum Weglaufen auslösen. Zuweilen kann der Wunsch zum Weglaufen auch von einer inneren Unruhe, die durch Medikamente oder unangenehme Situationen ausgelöst wird, herrühren.
Ablenkung statt Festhalten
Welche Ursachen auch immer der Weglauftendenz zugrunde liegen, man sollte nie versuchen, den Dementen gewaltsam festzuhalten oder gar zu fixieren. Sofern es die eigene Häuslichkeit zulässt, solltet ihr Bewegungsräume schaffen. So kann der Demente seinem Bewegungsdrang folgen, ohne nach draußen gehen zu müssen. Hilfreich ist es auch, an den Haustüren kleine Glöckchen anzubringen, um im Notfall rechtzeitig reagieren zu können. Ihr könnt jedoch auch versuchen, den Dementen anderweitig zu beschäftigen. Dabei müssen es keine großen Aufgaben sein. Mit dem Sortieren von Gegenständen oder dem Zusammenlegen von Wäsche kann bereits eine zeitintensive Beschäftigungsmöglichkeit gefunden werden. Darüber hinaus ist es ratsam, die Nachbarschaft im Vorfeld zu informieren. Falls ein Dementer doch einmal das Haus verlässt, können die Nachbarn ihn dann womöglich wieder nach Hause bringen. Auch Namens- und Adressschilder, in die Kleidung eingenäht, können helfen, den Erkrankten sicher an seinen Wohnort zurückzubringen.
Achtung bei freiheitsentziehenden Maßnahmen!
Wer glaubt, er könne Demente durch das Verschließen von Türen oder Bettgittern vom Weglaufen abhalten, sollte sich der Regelungen bewusst sein. Für dieses Vorhaben bedarf es nämlich eines richterlichen Beschlusses. Ebenso muss die Verwendung von elektronischen Fußfesseln oder Bauchgurten bei rollstuhlpflichtigen Dementen juristisch gewilligt werden. Andernfalls gilt dies als Freiheitsberaubung und kann ernsthafte rechtliche Folgen nach sich ziehen. Ebenso dürfen keine sedierenden Medikamente ohne ärztliche Anordnung verabreicht werden.
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