Die Pflegereform – Sie betrifft uns alle

Die Pflegereform von Union und SPD lässt viele Angehörige von Pflegebedürftigen ratlos zurück. Das neue Verfahren soll ab 2017 greifen. Hier erfahren Sie, in welchen Punkten das aktuelle Pflegesystem eine Änderung erfährt.

Grundlagen zum Thema „Pflege“

Grundsätzlich gilt: Jeder, der krankenversichert ist, ist zugleich auch pflegeversichert. Diese Pflegeversicherung übernimmt im Bedarfsfall einen Teil der Kosten für die anfallende Pflege im Alter oder bei Krankheit. Die tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege sind jedoch in der Regel weitaus höher als das Geld, das die Pflegeversicherung monatlich auszahlt. Eine private Pflegeversicherung, die im Bedarfsfall zusätzlich greift, ist daher sinnvoll (informieren Sie sich dazu auch hier). Das deutsche Sozialsystem sieht vor, dass Personen, die für mindestens sechs Monate in erheblichem Maße Hilfe benötigen, zum Beispiel bei der Körperpflege, bei der Ernährung oder der hauswirtschaftlichen Versorgung, Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben. Insbesondere das System zur Einstufung in verschiedene Pflegebedürftigkeitsstufen soll nun reformiert werden.

Das ist neu: Pflegegrade statt Pflegestufen

Die Pflegeversicherung soll umgestellt werden, weil viele Menschen bei der Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) durch das Raster fallen und finanziell leer ausgehen. Dazu gehören zum Beispiel Personen mit psychischen Störungen, Wahrnehmungsproblemen oder eingeschränkten Fähigkeiten im Alltag. Das neue System teilt die Pflegebedürftigen nicht mehr in Pflegestufen ein, sondern in Pflegegrade. Während die Pflegestufen von der Minutenanzahl abhängig ist, in denen eine Person täglich Hilfe benötigt, werden bei der Eingruppierung in Pflegegrade neben der Mobilität und der Fähigkeit zur Selbstversorgung auch geistige Fähigkeiten und soziale Kontakte berücksichtigt. Der MDK begutachtet den Pflegebedürftigen und misst in acht Bereichen, was er oder sie noch selbstständig leisten kann. Von diesem System könnten dann auch Demenzkranke, die heute oftmals keine Pflegestufe erhalten, profitieren.

Private Vorsorge ist das A und O

Die Pflegereform soll das deutsche Pflegesystem gerechter machen und zukünftig auch Personen berücksichtigen, die heute durch das Raster fallen. Da die Leistungen aus der Pflegeversicherung in den seltensten Fällen sämtliche Kosten abdecken, ist eine private Pflegeversicherung dennoch empfehlenswert.

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