Überall, wo gearbeitet wird, können Unfälle passieren. Damit Verletzte gut versorgt werden, müssen Unternehmen einen gewissen Anteil an Mitarbeitern zu Ersthelfern ausbilden – je nach Branche des Unternehmens zwischen 5 und 10 Prozent der Versicherten. Diese Ersthelfer müssen in der Lage sein, im Ernstfall lebensrettende Sofortmaßnahen einzuleiten.
Unternehmen müssen Ersthelfer ausbilden
Arbeitsschutz wird in Deutschland großgeschrieben. Damit sind nicht nur vorsorgende Sicherheitsmaßnahmen gemeint, sondern auch die Versorgung bei Unfällen. Denn Unfälle sind manchmal nicht zu vermeiden, insbesondere in Fabriken kann es dazu kommen. Dann muss gewährleistet sein, dass Verletzten bis zur Ankunft eines Arztes geholfen wird. Eine bestimmte Anzahl an Beschäftigten muss daher entsprechend geschult werden. Bei kleinen Unternehmen bis zu zwanzig Mitarbeitern muss es mindestens ein Arbeitnehmer sein, bei größeren Betrieben fünf bis zehn Prozent der Angestellten. Von wem diese Schulungen letztendlich durchgeführt werden, bleibt den Unternehmen überlassen: Man kann beispielsweise einen Beauftragten dafür ernennen oder aber mit externen Dienstleistern zusammenarbeiten – das Deutsche Rote Kreuz oder die Johanniter sind hier geeignete Ansprechpartner. Auch der ADAC bietet Lehrgänge für Ersthelfer an. Mehr Informationen findet man hier.
Erstversorgung von Verletzten kann Leben retten
Eine Ausbildung zum Ersthelfer soll es Arbeitnehmern ermöglichen, im Notfall helfend einzugreifen. Kleine Verletzungen können allein von Ersthelfern versorgt werden. Bei schlimmeren Unfällen müssen Verletzte bis zum Eintreffen des Krankenwagens stabilisiert werden. Beispielsweise kann die Stillung von Blutungen oder eine Wiederbelebung notwendig sein. Die Schulungsmaßnahmen sind aus gutem Grund gesetzlich vorgeschrieben: Sie können Leben retten. Darüber hinaus können je nach Art des Unternehmens Spezialisierungen erforderlich sein. Wird in einer Firma zum Beispiel mit giftigen Stoffen gearbeitet, sollten auch Atemwegsbeschwerden und Vergiftungen behandelt werden können.
Erste Hilfe als unternehmerische Fürsorge
Die medizinische Erstversorgung bei Betriebsunfällen ist ein fester Bestandteil des Arbeitsschutzes: Als Unternehmer ist man verpflichtet, Beschäftigte entsprechend auszubilden. Bei schweren Unfällen ist es Aufgabe der Ersthelfer, die Verletzten bis zum Eintreffen eines Arztes zu betreuen. Sie müssen befähigt sein, Wunden zu versorgen und Wiederbelebungsmaßnahmen durchzuführen.
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