Mit dem Alter nehmen die körperlichen Herausforderungen im Alltag zu: Steile Treppen, hohe Türschwellen und Wannenränder bergen zunehmend Unfallrisiken. Daher lohnt es sich, rechtzeitig vorzusorgen und die eigenen vier Wände altersgerecht anzupassen. Oftmals sind diese Umbaumaßnahmen die einzige Alternative zu einem Umzug in eine Senioreneinrichtung, wenn die körperliche Leistungsfähigkeit abbaut. Mit Barrierefreiheit können Sie sich auch im hohen Alter unabhängig und selbstständig zu Hause leben.
Qualifizierte Fachkräfte für den Umbau
Ziel der Umbaumaßnahmen ist die Schaffung eines barrierefreien und altengerechten Wohnraums. Hierzu zählt zum Beispiel der Abbau von Barrieren in allen Wohnbereichen, die Installation von Treppenliften oder Rampen, aber auch ein ebenerdig angelegter Sanitärbereich mit breiter Dusche und altersgerechter Sanitärausstattung. Es ist ratsam, die Umbaumaßnahmen von Fachkräften durchführen zu lassen, denn diese können bedarfsgerechte Lösungen kompetent und qualifiziert umsetzen. Außerdem wird somit die Gefahr nötiger Nachbesserungsarbeiten minimiert. Portale wie www.pflege.de können Ihnen qualifizierte Fachkräfte und Fachbetriebe für Ihre bedarfsgerechte Wohnraumanpassung vermitteln. Des Weiteren werden die Vorschriften der DIN-Normen 18025 Teil 1 oder Teil 2 beachtet, was an besonderer Bedeutung gewinnt, sobald Darlehen, Fördergelder und Zuschüsse beantragt werden sollen: Sämtliche Förderbanken des Bundes und der Länder sowie die Pflegekasse bestehen auf die strikte Einhaltung der Normen.
Darlehen, Fördergelder und Zuschüsse erhalten
Darlehen, Fördergelder und Zuschüsse für seniorengerechte Umbauten können von Bund und Ländern beantragt werden. Diese sollten jedoch noch vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt und auch genehmigt werden, denn eine Förderung nach Baubeginn ist in der Regel ausgeschlossen. Besonders interessant ist, dass Antragssteller mehrere der Förderprogramme in Anspruch nehmen dürfen. Das Kreditprogramm 159 „Altersgerecht umbauen“ der KfW-Bankengruppe bietet seit dem 1. April 2012 ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit ab einem günstigen Effektivzins von 1,00 Prozent. Es ist dabei sogar möglich, eine tilgungsfreie Anlaufzeit von zwei bis acht Jahren zu vereinbaren. Die aktuellen Kreditkonditionen finden Sie hier. Ebenso fördern die gesetzlichen Krankenversicherungen Maßnahmen und Leistungen, die der Pflegebedürftigkeit vorbeugen und die Gesundheit verbessern. Hierzu zählen auch barrierefreie Umbauten, wenn sie die Mobilität und körperliche Leistungsfähigkeit erhalten.
Fördermöglichkeiten der Bundesländer
Auch die Banken der Bundesländer bieten Fördermöglichkeiten, die sich jedoch deutlich unterscheiden. So bietet zum Beispiel Nordrhein-Westfalen Darlehen zu Null Prozent an, die die Reduzierung von Barrieren im Sanitärbereich älterer und pflegebedürftiger Menschen fördert. Mecklenburg-Vorpommern hingegen bietet Darlehen in Höhe von bis zu 250 Euro pro Quadratmeter für barrierefreie Umbauten. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Artikelfoto: Thinkstock, iStock, Alistair Forrester Shankie
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