Die Fortbildung Neurologie wird von universitären Einrichtungen und innovativen Consulting-Unternehmen angeboten, wobei Letztere innerhalb der Fortbildung Neurologie in der Regel breit gefächerte Beratungen für die Bereiche Neurologie sowie Neuropsychologie und -rehabilitation anbieten. Eine Fortbildung Neurologie umfasst vor allem praxisbezogenen Wissenstransfer, daneben die qualifizierte und unabhängige Erstellung von neuropsychologischen und neurologischen Gutachten sowie Weiterbildung und Assessment für das berufliche Wiedereingliederungsmanagement. Auch die Versorgungsforschung innerhalb der Neurorehabilitation gehört zu den Schwerpunkten.
Voraussetzungen für die Fortbildung Neurologie
Seitens der Dozenten gehört regelmäßig die langjährige Erfahrung in klinischer, neurowissenschaftlicher Forschung ebenso wie die praktische klinische Tätigkeit zu den Voraussetzungen für die Leitung der Kurse. Der Fokus liegt in den letzten Jahren vermehrt auf kognitiver und motorischer Rehabilitation, hier werden im NeuroConsulting Schwerpunkte identifiziert. Die Fortbildung in Neuropsychologie, motorischer Rehabilitation und ICF Therapiekonzepten erlangt immer höhere Bedeutung für (Neuro-)Psychologen, Ärzte, Ergo-, Physio- und Sprachtherapeuten, die einen wachsenden Bedarf an derlei Fortbildungsmöglichkeiten deutlich artikulieren. Auch neue therapeutische Verfahren, neue Behandlungskonzepte und deren sozialrechtliche Rahmenbedingungen werden bei Consultern oft nachgefragt. Die Seminare und Fortbildungen werden zu folgenden Schwerpunkten durchgeführt:
-Evidenzbasierte Therapieverfahren bei der motorischen Rehabilitation
-Folgen von Hirnbeschädigung bei Person und Persönlichkeit, Identitätsbeschädigung, Krankheitsbewältigung, Scham
-Funktionales Gesundheitsmodell der WHO, ICF und seine Umsetzung im therapeutischen und rehabilitativen Alltag
-Fahreignung nach neurologischen Erkrankungen
-Neuropsychologische und neurologische Gutachten
Bedeutung der Fortbildung Neurologie
Praktizierende Ärzte, die auch als Gutachter eingesetzt werden, erhalten wichtige Arbeitsmittel für eine sachgerechte neuropsychologische Beurteilung von Patienten. Diese Gutachten stellen die Grundlage für Entschädigungsansprüche an Sozialleistungsträger und die private Versicherungswirtschaft dar, wenn nach unfallbedingten Verletzungen Haftpflichtansprüche fällig werden oder nach erkrankungsbedingten Schädigungen Rentenverfahren verhandelt werden. Die entsprechenden Gutachten bedürfen spezifischer Sachkenntnis über chronische Verläufe, Prognosen und das Schädigungsbild solcher Unfall- und Krankheitsbilder. In ihren Leitlinien, welche die DGN (Deutsche Gesellschaft für Neurologie) alljährlich aktualisiert, verlangt die Fachgemeinschaft schon länger eine spezifische Untersuchung im Rahmen der Begutachtung des Schädel-Hirn-Traumas. Diese Expertisen werden von regulären neurologischen Fachärzten und Psychiatern eher selten in der erforderlichen Tiefe für neuropsychologische Gutachten erstellt. Im Rahmen der Fortbildung Neurologie werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, als Gutachter für Gerichte, Berufsgenossenschaften und Versicherungen tätig zu werden.
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