Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: gesetzliche Regelung bei Arbeitsunfähigkeit In der heutigen Zeit ist es sehr wichtig, Arbeit zu haben und diese nicht zu verlieren. Umso ärgerlicher ist es, wenn man krank wird und der Arbeit nicht nachgehen kann. Viele haben Angst durch Krankheit ihre Arbeit zu verlieren oder kein Geld zu bekommen.
Rechtliche Grundlagen kennen
Diese Angst ist jedoch unbegründet. Um den Sachverhalt genauer zu analysieren, sollte man sich mit dem Arbeitsrecht auseinandersetzen. Wird ein Arbeitnehmer krank und ist arbeitsunfähig, so tritt das Entgeltfortzahlungsgesetz in Kraft. Dieses regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall.
Das Gesetz regelt, dass ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall weiter Lohn erhält. Laut § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit Anspruch auf seinen Lohn hat. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Krankheit ohne eigenes Verschulden eingetreten ist. Da dies meist der Fall ist und man keine Schuld an einer Erkrankung hat, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Lohnfortzahlung gesichert
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bis zu sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zu zahlen. Diese gesetzliche Regelung tritt auch bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit in Kraft. Wichtig ist nur, dass mindestens eine Frist von sechs Monaten verstrichen sein muss, um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu bekommen.
Eine Einschränkung gibt der § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes jedoch vor. Der Absatz 3 besagt, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestehen muss, bevor ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Das bedeutet, wenn ein Arbeitnehmer erst zwei Wochen bei einem Unternehmen arbeitet und dann aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig wird, muss der Arbeitnehmer keinen Lohn für diese Zeit zahlen.
Insgesamt sind Arbeitnehmer durch das Entgeltfortzahlungsgesetz bei Arbeitsausfällen geschützt. Sie erhalten im Regelfall Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und müssen sich keine Sorgen um ihre Arbeit und ihr Gehalt machen.