Warum so oft ein Generikum verschrieben wird

München – Medikamente lindern Beschwerden und machen einen im Idealfall bald wieder fit. Doch sie haben auch ihren Preis – vor allem wenn sie neu auf dem Markt und patentgeschützt sind. Solche Präparate sind meist vergleichsweise teuer.

Doch nach 20 Jahren dürfen auch andere Pharmakonzerne Medikamente mit dem Wirkstoff herstellen. Diese Generika sind deutlich billiger als das Original. Aber sind sie auch genauso gut?

«Generika sind wirkstoffgleiche Kopien von ehemals patentgeschützten Arzneimitteln, also quasi Nachahmermedikamente», sagt Reiner Kern von der Bundesapothekerkammer in Berlin. Für fast alle Arzneimittel, deren Patentschutz abgelaufen ist, gibt es mindestens ein Generikum – oft auch mehrere.

Aber wie kann es überhaupt sein, dass Generika mit Abstand billiger sind als patentgeschützte Arzneimittel? «Die reinen Herstellungskosten sind zumeist gering», erklärt Prof. Stefan Engelhardt. Er ist Leiter des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie an der Technischen Universität München. Sehr hoch sind dagegen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung des Präparates – und das Marketing. Damit sich diese Investition für den Arzneimittelhersteller rechnet, lässt er sich sein innovatives Medikament durch ein Patent schützen. In den darauffolgenden 20 Jahren darf er dann das Arzneimittel exklusiv produzieren und verkaufen – und damit auch den Preis bestimmen.

Sobald das Patent abgelaufen ist, dürfen auch andere Hersteller das Arzneimittel kopieren und auf den Markt bringen. Dadurch entsteht Wettbewerb, und dieser lässt die Preise sinken.

Manch ein Patient tut sich womöglich schwer damit, ein Generikum einzunehmen und hält es für einen billigen Abklatsch des Originals. Solche Sorgen seien aber unbegründet, sagt Maik Pommer vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Ein Generikum kann sich mit seinen Hilfsstoffen oder aufgrund der Herstellungstechnologie geringfügig vom Originalpräparat unterscheiden. Dadurch dürfen aber die pharmazeutische Qualität und die Wirksamkeit nicht geschmälert werden.

Von den günstigeren Preisen profitiert letztendlich auch der Patient: Vergleichsweise geringe Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel sorgen für stabile Beiträge. Und: Für Generika mit Wirkstoffen, deren Preis um 30 oder mehr Prozent unter dem Festbetrag liegt, müssen Patienten keine Zuzahlung leisten.

Aber Patienten sind nicht verpflichtet, ein Generikum zu nehmen. «Sollten sie den Eindruck haben, dass das Original bei ihnen besser wirkt als das Nachahmerprodukt, dann sollten sie darüber mit ihrem Arzt reden», rät Kern.

Der Mediziner kann dann auf dem Rezept vermerken, dass dem Patienten in der Apotheke nur das verschriebene Arzneimittel ausgehändigt werden darf. Dafür muss der Arzt auf dem Rezept links das Feld mit den Worten «Aut idem» mit einem Kreuz markiert haben. «Aut idem» ist Lateinisch und heißt «oder das Gleiche». Ist das «Aut idem» mit dem Kreuz durchgestrichen, darf nur das verschriebene Arzneimittel über den Tresen in der Apotheke gehen.

Fotocredits: Christin Klose,ABDA,Technischen Universität München
(dpa/tmn)

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